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Stadtkassen in Vechta (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Vechta
0.41 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Burgstraße 6, 49377 Vechta
Telefon:044418860
Fax:04441886199
E-Mail:info@vechta.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gemeindekasse Bakum
6.48 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Kirchstr. 3, 49456 Bakum
Telefon:044468923
Fax:044468995
E-Mail:g.taphorn@bakum.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(0)
Gemeindekasse Visbek
6.94 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 1, 49429 Visbek
Telefon:04445890015
Fax:04445890077
E-Mail:luecker@visbek.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Do 14-16 Uhr und Di 14-18 Uhr
(0)
Stadtkasse Lohne (Oldenburg)
7.42 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Vogtstraße 26, 49393 Lohne (Oldenburg)
Telefon:044428862102
E-Mail:ulrike.broering@lohne.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gemeindekasse Goldenstedt
12.02 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Hauptstraße 39, 49424 Goldenstedt
Telefon:04444200941
Fax:04444200977
E-Mail:info@goldenstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-19 Uhr und Di/Do 14-16 Uhr
(0)
Stadtkasse Dinklage
12.88 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Am Markt 1 , 49413 Dinklage
Telefon:04443899110
Fax:04443899250
E-Mail:dinklage@dinklage.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di+Fr 14:30-16:30 Uhr und Do 14:30-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Steinfeld (Oldenburg)
16.06 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg)
Telefon:054928612
Fax:054928637
E-Mail:info@steinfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(0)
Gemeindekasse Holdorf
18.82 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Große Straße 19, 49451 Holdorf
Telefon:0549498514
Fax:0549498599
E-Mail:gemeinde@holdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-17:30 Uhr
(0)
Stadtkasse Damme
23.3 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Mühlenstraße 18, 49401 Damme
Telefon:0549166231
Fax:0549166288
E-Mail:info@damme.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
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Gemeindekasse Neuenkirchen-Vörden
27.85 km von Vechta (Landkreis)
Anschrift:Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Telefon:0549398710
Fax:05493987199
E-Mail:info@neuenkirchen-voerden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Fr 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Vechta (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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