Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Landstraße 4, 52445 Titz |
Telefon: | 024639954322 |
Fax: | 024639954999 |
E-Mail: | info@gemeinde-titz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Rurstraße 17, 52428 Jülich |
Telefon: | 0246163423 |
Fax: | 0246163362 |
E-Mail: | info@juelich.de |
Anschrift: | Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich |
Telefon: | 024629908321 |
Fax: | 024629908900 |
E-Mail: | mail@linnich.de |
Anschrift: | Friedrich-Wilhelm-Straße 43, 50181 Bedburg |
Telefon: | 02272402320 |
Fax: | 02272402149 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bedburg.de |
Anschrift: | Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf |
Telefon: | 022747090 |
Fax: | 022743511 |
E-Mail: | buergermeister@elsdorf.de |
Anschrift: | Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
Telefon: | 0243185222 |
Fax: | 0243185108 |
E-Mail: | dieter.stumm@erkelenz.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Titz ist inmitten der Jülicher Börde gelegen. Einige sehr interessante Bauwerke sind in Titz zu finden, wie zum Beispiel die Katharina-Kapelle, die ehemalige Synagoge und die Düppelsmühle.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
|