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Anschrift: | Rathausstr. 2, 53940 Hellenthal |
Telefon: | 02482850 |
Fax: | 0248285174 |
E-Mail: | gemeinde@hellenthal.de |
Anschrift: | Hauptstraße 23, 53949 Dahlem |
Telefon: | 02447955547 |
Fax: | 02447955555 |
E-Mail: | e.bungartz@dahlem.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0225114432 |
Fax: | 022511458432 |
E-Mail: | info@euskirchen.de |
Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 02251150 |
Fax: | 0225115666 |
E-Mail: | mailbox@kreis-euskirchen◦de |
Anschrift: | Rathausstraße 115, 53913 Swisttal |
Telefon: | 02255309610 |
Fax: | 02255309899 |
E-Mail: | gemeinde.swisttal@swisttal.de |
Anschrift: | Markt 21, 53909 Zülpich |
Telefon: | 0225252269 |
Fax: | 0225252299 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist |
Telefon: | 0225496000 |
Fax: | 022549600200 |
E-Mail: | gemeinde@weilerswist.de |
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Benannt nach dem Verwaltungssitz und der Kreisstadt Euskirchen, befindet sich dieser Landkreis im äußersten Südwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Im Gebiet des Landkreises liegen die mittleren...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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