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Anschrift: | Georgstraße 13, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 020845090 |
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Anschrift: | Postfach 10 01 10, 47001 Duisburg |
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Anschrift: | Grendplatz 2, 45276 Essen |
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E-Mail: | poststelle@ag-essensteele.nrw.de |
Anschrift: | Gustav-Vorsteher-Straße 1, 58300 Wetter (Ruhr) |
Telefon: | 0233591890 |
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Schon im römischer Zeit entstand im heutigen Bezirk 5 Nippes eine Villa, wobei der Stadtbezirk erst in 16. Jahrhundert schriftlich dokumentiert wurde. Historische Berühmtheit besaß die Nipper Gastronomie...
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Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.
Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.
Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.
In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.
Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.
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