Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Uhlstraße 3, 50321 Brühl |
Telefon: | 02232790 |
Fax: | 0223248051 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bruehl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Holzdamm 10, 50374 Erftstadt |
Telefon: | 022354090 |
Fax: | 02235409505 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling |
Telefon: | 02236701291 |
Fax: | 022367016291 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth |
Telefon: | 0223353230 |
Fax: | 0223353210 |
E-Mail: | rathaus@huerth.de |
Anschrift: | Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist |
Telefon: | 022549600122 |
Fax: | 022549600200 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen |
Telefon: | 022345010 |
Fax: | 02234501558 |
E-Mail: | rathaus@stadt-frechen.de |
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Brühl im Rhein-Erft-Kreis liegt in der Kölner Bucht am Rand der Ville und ist gegliedert in Brühl, Badorf, Heide, Kierberg, Pingsdorf, Schwadorf und Vochem. Die erstmals 650 urkundlich erwähnte Stadt ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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