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Anschrift: | Kirchplatz 1-3, 48612 Horstmar |
Telefon: | 025587926 |
Fax: | 025587931 |
E-Mail: | stadt@horstmar.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551692605 |
Fax: | 02551692400 |
E-Mail: | bauamt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen |
Telefon: | 025558829 |
Fax: | 025558811 |
E-Mail: | gemeinde@schoeppingen.de |
Anschrift: | Mühlenhoek 1, 48366 Laer |
Telefon: | 02554910330 |
Fax: | 02554910700 |
E-Mail: | rathaus@laer.de |
Anschrift: | Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 025529250 |
Fax: | 02552925390 |
E-Mail: | info@stadt-steinfurt.de |
Anschrift: | Sendplatz 18, 48629 Metelen |
Telefon: | 025568940 |
Fax: | 025568911 |
E-Mail: | info@metelen.de |
Anschrift: | Bispingallee 44, 48356 Nordwalde |
Telefon: | 02573929114 |
Fax: | 0257398891 |
E-Mail: | gemeinde@nordwalde.de |
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Horstmar bei Münster wurde 1092 erstmals urkundlich erwähnt und umfasst auch die Ortschaft Leer. Sehr bemerkenswert ist die historische Kernstadt mit ihren umgebenden Burgmannshöfen. Sehenswert sind...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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