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Anschrift: | Kirchplatz 1-3, 48612 Horstmar |
Telefon: | 025587913 |
Fax: | 025587931 |
E-Mail: | stadt@horstmar.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551690 |
Fax: | 02551692400 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen |
Telefon: | 025558827 |
Fax: | 025558811 |
E-Mail: | gemeinde@schoeppingen.de |
Anschrift: | Mühlenhoek 1, 48366 Laer |
Telefon: | 02554910120 |
Fax: | 02554910700 |
E-Mail: | rathaus@laer.de |
Anschrift: | Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 025529250 |
Fax: | 02552925390 |
E-Mail: | info@stadt-steinfurt.de |
Anschrift: | Sendplatz 18, 48629 Metelen |
Telefon: | 025568923 |
Fax: | 025568911 |
E-Mail: | info@metelen.de |
Anschrift: | Bispingallee 44, 48356 Nordwalde |
Telefon: | 02573929101 |
Fax: | 0257398891 |
E-Mail: | gemeinde@nordwalde.de |
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Horstmar bei Münster wurde 1092 erstmals urkundlich erwähnt und umfasst auch die Ortschaft Leer. Sehr bemerkenswert ist die historische Kernstadt mit ihren umgebenden Burgmannshöfen. Sehenswert sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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