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Anschrift: | Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305303 |
Fax: | 02691305198 |
E-Mail: | vgadenau@adenau.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419750 |
Fax: | 02641975456 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Roßberg 143, 53505 Altenahr |
Telefon: | 0264380968 |
Fax: | 0264380925 |
E-Mail: | info@altenahr.de |
Anschrift: | Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen |
Telefon: | 0263697400 |
Fax: | 0263680146 |
E-Mail: | brohltal@brohltal.de |
Anschrift: | Dauner Straße 22, 53539 Kelberg |
Telefon: | 026928720 |
Fax: | 0269287239 |
E-Mail: | rathaus@vgv-kelberg.de |
Anschrift: | Kelberger Straße 26, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651800929 |
Fax: | 02651800920 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vordereifel.de |
Anschrift: | Rosengasse 2, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651883201 |
Fax: | 026518852600 |
E-Mail: | info@mayen.de |
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Kaltenborn liegt am Fuße der Hohen Acht im Landkreis Ahrweiler. Der Ort ist vor allem durch seine zentrale Lage in der Hocheifel ein attraktives Touristenziel.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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