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Familiengerichte in Ziegenhain - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Familiengericht Olpe
44.45 km von Ziegenhain
Anschrift:Bruchstraße 32, 57462 Olpe
Telefon:027618040
Fax:02761804111
E-Mail:poststelle@ag-olpe.nrw.de
(8)
Familiengericht Diez
47.95 km von Ziegenhain
Anschrift:Schloßberg 11, 65582 Diez
Telefon:0643292530
Fax:064329253401
E-Mail:agdie@ko.mjv.rlp.de
(0)
Familiengericht Meinerzhagen
48.13 km von Ziegenhain
Anschrift:Gerichtstraße 14, 58540 Meinerzhagen
Telefon:0235492310
Fax:02354923110
E-Mail:poststelle@ag-meinerzhagen.nrw.de
(1)
Familiengericht Wipperfürth
49.34 km von Ziegenhain
Anschrift:Gaulstraße 22, 51688 Wipperfürth
Telefon:0226788370
Fax:0226782061
E-Mail:poststelle@ag-wipperfuerth.nrw.de
(0)
Familiengericht Wermelskirchen
55.93 km von Ziegenhain
Anschrift:Brückenweg 2-4, 42929 Wermelskirchen
Telefon:021967120
Fax:02196712160
E-Mail:Kontaktformular auf Website
(1)
Familiengericht Lennestadt
61.89 km von Ziegenhain
Anschrift:Kölner Str. 104, 57368 Lennestadt
Telefon:0272192420
Fax:02721924230
E-Mail:poststelle@ag-lennestadt.nrw.de
(7)
Familiengericht
62.8 km von Ziegenhain
Anschrift:Goerdelerstraße 10, 42651 Solingen
Telefon:021222000
Fax:02122200222
E-Mail:poststelle@ag-solingen.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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