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Anschrift: | Im Quellborn 5, 55270 Klein-Winternheim |
Telefon: | 06136953749 |
Fax: | 06136953756 |
Anschrift: | Schlossgasse 32, 55232 Alzey |
Telefon: | 0673195200 |
Anschrift: | Bachgasse 10, 67591 Mörstadt |
Telefon: | 062477685 |
Anschrift: | Wormser Landstr. 6, 67551 Worms |
Telefon: | 0624133118 |
Fax: | 06241384183 |
Anschrift: | Lahnstr. 23, 55296 Harxheim |
Telefon: | 061387380 |
Anschrift: | Im Nieder-Olmer-Pfad 40, 55270 Klein-Winternheim |
Telefon: | 06136996468 |
Anschrift: | In der Neuwiese 3, 55296 Gau Bischofsheim |
Telefon: | 061359339556 |
Fax: | 061359339557 |
Anschrift: | Graf-Siegfried-Straße 56, 54439 Saarburg |
Telefon: | 065829935965 |
Fax: | 065829935976 |
Anschrift: | Weinbergstraße 22, 55299 Nackenheim |
Telefon: | 015732534933 |
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Inmitten von Rheinhessen liegt Schornsheim. Der Ort ist der Verbandsgemeinde Wörrstadt zugehörig und liegt im Landkreis Alzey-Worms. Besucht werden sollten unter anderem das Brunnendenkmal der Heiligen...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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