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Lohnsteuerhilfe Weisenheim am Berg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hans-Böckler-Str. 57, 67454 Haßloch
Telefon:063249827197
E-Mail:andreas.froehlich@vlh.de
Anschrift:Starenweg 11, 67454 Haßloch
Telefon:063245930830
E-Mail:patric.hoffmann@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 67547 Worms
Telefon:0624122755
Fax:062419725298
E-Mail:ines.schoebel@vlh.de
Anschrift:Eckenbertstr. 35, 67549 Worms
Telefon:062415051720
Fax:062415051721
E-Mail:silke.zieglowski@vlh.de
Anschrift:Obermarkt 9, 67547 Worms
Telefon:06241204450
E-Mail:clemens.becky@vlh.de
Anschrift:Woogstr. 57a, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236461155
E-Mail:angela.cimniak@vlh.de
Anschrift:Altenhofstr. 32, 67105 Schifferstadt
Telefon:06235493150
Fax:06235493151
E-Mail:iris.rieke@vlh.de
Anschrift:Industriestr. 13, 67141 Neuhofen
Telefon:062365785995
Fax:062365785994
E-Mail:kirstin.eiselstein@vlh.de
Anschrift:Mundenheimer Str. 166, 67061 Ludwigshafen
Telefon:06215296162
Fax:06215296192
E-Mail:pia.jordis-felleisen@vlh.de
Anschrift:Silvanerweg 3, 55234 Hangen-Weisheim
Telefon:067352263187
Fax:067352263228
E-Mail:steffen.kirstein@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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