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Schulämter in Puderbach - Öffnungszeiten

Info zu Schulamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(161)
Schulaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz
116.06 km von Puderbach
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
Telefon:065194940
Fax:06519494170
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Puderbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, 56073 Koblenz
Telefon:02612054613402
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(206)
Schulamt Rhein-Sieg-Kreis
35.62 km von Puderbach
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Telefon:02241130
Fax:02241132179
E-Mail:600382@schule.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(27)
Schulamt Bonn
39.06 km von Puderbach
Anschrift:Amt 40, 53103 Bonn
Telefon:0228770
Fax:0228774646
E-Mail:schulamt@bonn◦de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(28)
Schulamt Kreis Siegen-Wittgenstein
41.89 km von Puderbach
Anschrift:Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Telefon:02713331449
Fax:02713331452
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(48)
Schulamt Oberbergischer Kreis
48.18 km von Puderbach
Anschrift:Industriestraße 2, 51643 Gummersbach
Telefon:02261880
Fax:02261884237
E-Mail:schulamt@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Schulamt

Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.

Geschichte des Schulamtes in Deutschland

Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.

Organisation der Schulaufsicht

Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.

Aufgaben der staatlichen Schulämter

Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.

Einsatz von Schulpsychologen

Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.

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