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Sozialämter in Puderbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
0.48 km von Puderbach
Anschrift:Hauptstraße 13, 56305 Puderbach
Telefon:026848580
Fax:02684858199
E-Mail:rathaus@puderbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Mo-Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
20.86 km von Puderbach
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Puderbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
6.3 km von Puderbach
Anschrift:Poststraße 5, 56269 Dierdorf
Telefon:0268929125
Fax:02689291725
E-Mail:dagmar.buhr@vg-dierdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
10.67 km von Puderbach
Anschrift:Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen
Telefon:02681810
Fax:02681812400
E-Mail:post@kreis-ak.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
(19)
Sozialamt
10.69 km von Puderbach
Anschrift:Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen
Telefon:0268185212
Fax:026817122
E-Mail:rathaus@vg-ak-ff.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(6)
Sozialamt
12.65 km von Puderbach
Anschrift:Am Saynbach 5-7, 56242 Selters
Telefon:026267640
Fax:0262676420
E-Mail:info@selters-ww.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(4)
Sozialamt
13.03 km von Puderbach
Anschrift:Westerwaldstraße 32, 56579 Rengsdorf
Telefon:02634610
Fax:0263461119
E-Mail:info@vg-rw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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