Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brühlstraße 2, 55469 Simmern |
Telefon: | 0676183750 |
Fax: | 06761837100 |
E-Mail: | info@sim-rhb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück |
Telefon: | 0676183753 |
Fax: | 06761837100 |
E-Mail: | info@vgvsim.de |
Anschrift: | Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721304218 |
Fax: | 06721304244 |
E-Mail: | verwaltung@vgrn.de |
Anschrift: | Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen |
Telefon: | 06771919129 |
Fax: | 06771919135 |
E-Mail: | rathaus@vg-loreley.de |
Anschrift: | Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721184236 |
Fax: | 06721184233 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktstraße, 56284 Kastellaun |
Telefon: | 067624030 |
Fax: | 0676240340 |
E-Mail: | info@kastellaun.de |
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Rheinböllen liegt etwa 10 km südwestlich des Mittelrheins im Hunsrück. Der Ort ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Die Puricelli’schen Stiftung macht Rheinböllen überregional bekannt.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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