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Anschrift: | Bahnhofstr. 25, 56112 Lahnstein |
Telefon: | 026216980 |
Fax: | 02621698151 |
E-Mail: | nachlassgericht.lahnstein@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611020 |
Fax: | 02611021063 |
E-Mail: | agko@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 1, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611020 |
Fax: | 02611021063 |
E-Mail: | agko@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Diether-von- Isenburg-Str., 55116 Mainz |
Telefon: | 061311410 |
Fax: | 061311416090 |
E-Mail: | nachlassgericht.mainz@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Str. 7, 55116 Mainz |
Telefon: | 061311410 |
Fax: | 061311416090 |
E-Mail: | nachlassgericht.mainz@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein |
Telefon: | 0672290400 |
Fax: | 06722904040 |
E-Mail: | verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Wertherstr. 1 u. 2 , 35578 Wetzlar |
Telefon: | 064414120 |
Fax: | 06441412408 |
E-Mail: | verwaltung@ag-wetzlar.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Zuckschwerdtstr. 58, 65929 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06913670 |
Fax: | 06913673212 |
Anschrift: | Mainzer Str. 52, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 067219080 |
Fax: | 06721908170 |
E-Mail: | agbi@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Westerwaldstr. 16, 35745 Herborn |
Telefon: | 0277250060 |
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E-Mail: | verwaltung@ag-dillenburg.justiz.hessen.de |
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Netzbach im Taunus gehört der Verbandsgemeinde Hahnstätten an. Der Ort liegt unweit der Landesgrenze zu Hessen. Schon 1092 wurde Netzbach urkundlich genannt. Seine Lage an der mittelalterlichen...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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