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Anschrift: | Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
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Anschrift: | Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern |
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E-Mail: | agkl@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 6, 76726 Germersheim |
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Anschrift: | Seebacher Str. 2, 67098 Bad Dürkheim |
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Anschrift: | Kaiserstr. 55, 66849 Landstuhl |
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Inmitten des Gossersweiler Tals in der Pfalz ist der Ort Gossersweiler-Stein gelegen. Nicht nur seine Lage im Pfälzerwald, sondern auch die Burgruine Lindenbrunn und das Dahner Felsenland machen...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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