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Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 06346301136 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341940148 |
Fax: | 06341940500 |
E-Mail: | info@suedliche-weinstrasse.de |
Anschrift: | An 44 Nr.31, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341143140 |
Fax: | 06341143180 |
E-Mail: | info@landau-land.de |
Anschrift: | Poststraße 23, 67480 Edenkoben |
Telefon: | 06323959125 |
Fax: | 06323959299 |
E-Mail: | info@vg-edenkoben.de |
Anschrift: | Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich |
Telefon: | 063489860 |
Fax: | 06348986141 |
E-Mail: | rathaus@offenbach-queich.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 06343701218 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | stadt.bad-bergzabern@vgbza.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim bei Landau/Pfalz |
Telefon: | 07276501125 |
Fax: | 07276501250 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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In der südlichen Rheinland-Pfalz, in der Metropolregion Stuttgart befindet sich der Landkreis Südliche Weinstraße. Dieser gliedert sich in die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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