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Lohnsteuerhilfe Hauenstein (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 72, 66879 Reichenbach-Steegen
Telefon:06385925897
E-Mail:christine.hartmueller@vlh.de
Anschrift:Peterskopfstr. 4, 67133 Maxdorf
Telefon:0623780481
Fax:0623780942
E-Mail:nadja.udwari@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 10, 76461 Muggensturm
Telefon:07222168725
E-Mail:tatjana.fetzner@vlh.de
Anschrift:Kirchheimer Str. 11, 67269 Grünstadt
Telefon:063599490501
Fax:063599490503
E-Mail:jan.dinger@vlh.de
Anschrift:A.-v.-Nassau-Str. 22, 67308 Rüssingen
Telefon:063559550666
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Voltaire-Weg 1, 76532 Baden-Baden
Telefon:072218015959
Fax:072218015960
E-Mail:melanie.wieczoreck-haubus@vlh.de
Anschrift:Franz-Xaver-Richter-Str. 10, 67227 Frankenthal
Telefon:062333592847
E-Mail:jutta.schnitzer@vlh.de
Anschrift:Pfarrer-Augenstein-Str. 16, 76534 Baden-Baden
Telefon:07223952698
E-Mail:michael.daferner@vlh.de
Anschrift:An der Bildeiche 14, 76534 Baden-Baden
Telefon:072211893792
Fax:072211893793
E-Mail:susanne.zimmermann@vlh.de
Anschrift:Eckenbertstr. 35, 67549 Worms
Telefon:062415051720
Fax:062415051721
E-Mail:silke.zieglowski@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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