Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gerberstraße 29, 66111 Saarbrücken |
Telefon: | 06819051629 |
Fax: | 06819051351 |
E-Mail: | bauaufsicht@saarbruecken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossplatz 8-15, 66119 Saarbrücken |
Telefon: | 06815060 |
Fax: | 06815061390 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg |
Telefon: | 06806930155 |
Fax: | 06806930201 |
E-Mail: | gemeinde@riegelsberg.de |
Anschrift: | Sulzbachtalstr. 81, 66280 Sulzbach/Saar |
Telefon: | 06897508410 |
Fax: | 06897508102 |
E-Mail: | bauamt@stadt-sulzbach.de |
Anschrift: | Rathausstr. 16-18, 66271 Kleinblittersdorf |
Telefon: | 0680520080 |
Fax: | 068052008188 |
E-Mail: | info@kleinblittersdorf.de |
Anschrift: | Am Markt 12, 66386 Sankt Ingbert |
Telefon: | 0689413329 |
Fax: | 0689413240 |
E-Mail: | info@st-ingbert.de |
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Saarbrücken ist die Landeshauptstadt des Bundeslandes Saarland und auch als Universitätsstadt sehr bekannt. Saarbrücken ist das einzige Oberzentrum des Landes und liegt am Stiftswald, östlich des Warndt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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