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Telefon: | 039018440 |
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Anschrift: | Bahnhofstraße 29, 39638 Gardelegen |
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E-Mail: | ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Amtsberg 2-3, 29451 Dannenberg (Elbe) |
Telefon: | 058619540 |
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Anschrift: | Lindenstraße 12, 19348 Perleberg |
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Schon 1324 wurde der Ortsteil von Arendsee erstmals urkundlich genannt. Fleetmark liegt unweit von Salzwedel und umfasst die Ortsteile Lüge, Molitz und Störpke. Der Windpark der Gemeinde ist regional von...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
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