Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 29, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039077000 |
Fax: | 03907710145 |
E-Mail: | ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390447130 |
Fax: | 039044713101 |
E-Mail: | ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Burgstraße 68, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 039018440 |
Fax: | 03901844149 |
E-Mail: | ag-saw@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg |
Telefon: | 039219130 |
Fax: | 03921913111 |
E-Mail: | ag-brg@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Stobenstr. 5, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 0535112030 |
Fax: | 05351120350 |
E-Mail: | aghe-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg |
Telefon: | 0391606601921 |
Fax: | 03916066060 |
E-Mail: | ag-md@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben |
Telefon: | 039499106 |
Fax: | 03949910700 |
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Gardelegen ist eine Hansestadt im Altmarkkreis Salzwedel und liegt nördlich von Magdeburg. Schon 1190 wurde Gardelegen erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem die Wallanlage, die...
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Als Abteilungen der Amtsgerichte dienen Registergerichte normalerweise dem Führen der amtlichen Register (z. B. Handels- oder Vereinsregister).
Die Registergerichte sind – bis auf wenige Ausnahmen – innerhalb des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks tätig. In Registergerichten werden u. a. Partnerschaftsregister, Güterechtsregister und Partnerschaftsregister geführt.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Angaben zu angemeldeten wirtschaftlichen Unternehmen wie Kaufleute und Gesellschaften beinhaltet. Hingegen enthält das Genossenschaftsregister Angaben zu eingetragenen Genossenschaften. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister obliegt meist dem Amtsgericht, das seinen Sitz am Standort des Landgerichts hat.
In den meisten Bundesländern obliegt die Führung des Grundbuchs den Registergerichten. Ausnahme bildet Baden-Württemberg.
Das Führen des Verkehrszentralregisters obliegt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Hingegen werden das Bundeszentralregister sowie das Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz geführt.
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