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Lohnsteuerhilfe Sandersdorf-Brehna (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Arndtstr. 70, 04275 Leipzig
Telefon:03414626757
Fax:03416511746
E-Mail:andrea-angelika.poelzig@vlh.de
Anschrift:Heidestr. 7, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon:034087058919
Fax:034947997867
E-Mail:marion.gerber@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 2, 06198 Salzatal
Telefon:03477320421
E-Mail:christine.mueller@vlh.de
Anschrift:Mühlstr. 12, 04838 Eilenburg
Telefon:03423759755
Fax:03423759756
E-Mail:simone.dubiel@vlh.de
Anschrift:Riesaer Str. 100, 04319 Leipzig
Telefon:034125364302
E-Mail:gabriele.huppmann@vlh.de
Anschrift:Am Teich 16, 04420 Markranstädt
Telefon:03420588766
Fax:03420599917
E-Mail:maritta.wittig@vlh.de
Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
Anschrift:Siegmundstr. 17, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon:034087019147
E-Mail:dagmar.scharff@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 55, 06179 Teutschenthal
Telefon:03460131367
Fax:03460131368
E-Mail:hans-dieter.wendt@vlh.de
Anschrift:Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg
Telefon:034122224424
E-Mail:regina.windisch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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