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Lohnsteuerhilfe Sandersdorf-Brehna (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 49, 06366 Köthen
Telefon:03496216600
Fax:03497329063
E-Mail:kornelia.bartsch@vlh.de
Anschrift:Gottschedstr. 18, 04109 Leipzig
Telefon:034123064852
Fax:03414623681
E-Mail:mike.raila@vlh.de
Anschrift:Taubestr. 15, 04347 Leipzig
Telefon:03413014551
Fax:03413014552
E-Mail:guido.zacharias@vlh.de
Anschrift:Magdeburger Str. 47, 06366 Köthen
Telefon:03496218405
E-Mail:birgit.rohr@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Str. 79b, 04229 Leipzig
Telefon:03414773070
Fax:03414773063
E-Mail:anita.staron@vlh.de
Anschrift:Schnorrstr. 14, 04229 Leipzig
Telefon:03414222523
E-Mail:katrin.oppitz@vlh.de
Anschrift:Schochplan 33, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon:0340511422
E-Mail:evelin.lorenz@vlh.de
Anschrift:Am Mühlenweg 25, 06369 Osternienburger Land
Telefon:03497321791
Fax:03497329063
E-Mail:kornelia.bartsch@vlh.de
Anschrift:Grauwackeweg 23, 04249 Leipzig
Telefon:03414224298
Fax:03414224299
E-Mail:uwe.schnabel@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Allee 68, 04207 Leipzig
Telefon:03419403330
Fax:03419403331
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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