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Lohnsteuerhilfe Sandersdorf-Brehna (Seite 8)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Berliner Str. 30c, 06886 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:03491419699
E-Mail:jutta.haase@vlh.de
Anschrift:Dobiener Feldstr. 13, 06889 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:03491667485
E-Mail:romana.fritsche@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby
Telefon:03929828205
E-Mail:sylvia.heise@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 1, 06711 Zeitz
Telefon:01633346644
E-Mail:christian.specht@vlh.de
Anschrift:Teucherner Str. 86, 06682 Teuchern
Telefon:03444320713
Fax:03444322100
E-Mail:marina.klotz@vlh.de
(3)
Lohnsteuerhilfeverein "Stadt Naumburg" e.V.
53.49 km von Sandersdorf-Brehna
Anschrift:Neustraße 7, 06618 Naumburg (Saale)
Telefon:03445776162
E-Mail:lsthv-stadtnaumburg@web.de
Anschrift:Leipziger Str. 38, 06711 Zangenberg
Telefon:03441288413
Fax:03441215940
E-Mail:inge.czossek@vlh.de
Anschrift:Am Weinberg 1a, 04552 Borna
Telefon:03433900878
Fax:03433900878
E-Mail:sabine.maeding@vlh.de
Anschrift:Friedrichstr. 60, 39218 Schönebeck
Telefon:039287687010
Fax:039287687011
E-Mail:ramona.mogge@vlh.de
Anschrift:Bergstr. 35, 04643 Frohburg
Telefon:03434133815
E-Mail:birgit.boettcher@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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