Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472400 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenplatz 15, 39345 Flechtingen |
Telefon: | 0390549862001 |
E-Mail: | info@vg-flechtingen.de |
Anschrift: | Markt 20-22, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 039044792140 |
Fax: | 039044792141 |
E-Mail: | standesamt@haldensleben.de |
Anschrift: | Zimmermannplatz 2, 39365 Eilsleben |
Telefon: | 03940991638 |
Fax: | 039409398 |
E-Mail: | info@obere-aller.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4, 38368 Grasleben |
Telefon: | 0535796000 |
Fax: | 05357960055 |
E-Mail: | grasleben@grasleben.de |
Anschrift: | Markt 1, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 05351170 |
Fax: | 05351177001 |
E-Mail: | rathaus@stadt-helmstedt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Ivenrode auf dem Flechtinger Höhenzug liegt ganz in der Nähe des Luftkurortes Flechtingen. Ein Ausflug zum nahe gelegenen Schloss Flechtingen lohnt sich in jedem Fall. Schon 1358 fand der Ortsteil von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
|