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Deuben wurde 1017 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ortsteil von Teuchern befindet sich zwischen den Städten Weißenfels und Zeitz. Das Bergbaumuseum im früheren Schulgebäude sollte im Rahmen eines...
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Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.
Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.
Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.
Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.
Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.
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