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Lohnsteuerhilfe Finne (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Dorfring 48, 99428 Weimar
Telefon:03643425337
E-Mail:cornelia.zock@vlh.de
Anschrift:Neustraße 7, 06618 Naumburg (Saale)
Telefon:03445776162
E-Mail:lsthv-stadtnaumburg@web.de
Anschrift:Washingtonstr. 53a, 99423 Weimar
Telefon:03643514801
Fax:03643778352
E-Mail:juergen.rossbach@vlh.de
Anschrift:Zöllnerstr. 8, 99423 Weimar
Telefon:03643513168
Fax:03643772649
E-Mail:hartmut.strassbur@vlh.de
Anschrift:Brückenstr. 40, 07774 Dornburg-Camburg
Telefon:03642770224
E-Mail:margit.mueller@vlh.de
Anschrift:Closewitzer Str. 33, 07743 Jena
Telefon:036412956245
E-Mail:carolin.piehl@vlh.de
Anschrift:Str. der Freundschaft 18, 06279 Farnstädt
Telefon:03477421822
E-Mail:claudia.warwel@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 184, 07743 Jena
Telefon:03641820687
Fax:036412194061
E-Mail:irmtraud.seime@vlh.de
Anschrift:Oberröblinger Str. 24, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464611535
Fax:03464544850
E-Mail:sabine.kuehnold@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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