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Lohnsteuerhilfe Tollwitz (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Viertelsweg 37, 04157 Leipzig
Telefon:03412611761
E-Mail:torsten.koeppen@vlh.de
Anschrift:Südstadtring 90, 06128 Halle (Saale)
Telefon:03457702251
Fax:03923714932
E-Mail:ursula.benke@vlh.de
Anschrift:Frickestr. 2, 04105 Leipzig
Telefon:03415614983
E-Mail:petra.schwinger@vlh.de
Anschrift:Trufanow-Str. 41, 04105 Leipzig
Telefon:03415649040
E-Mail:hans-juergen.schoebe@vlh.de
Anschrift:Teucherner Str. 86, 06682 Teuchern
Telefon:03444320713
Fax:03444322100
E-Mail:marina.klotz@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 1, 06711 Zeitz
Telefon:01633346644
E-Mail:christian.specht@vlh.de
Anschrift:Rietzschkebogen 49, 04158 Leipzig
Telefon:034152579729
E-Mail:peter.schaedelbauer@vlh.de
Anschrift:Cansteinstr. 6, 06110 Halle (Saale)
Telefon:03451219531
Fax:03451219531
E-Mail:michael.schroeder@vlh.de
Anschrift:Taubestr. 15, 04347 Leipzig
Telefon:03413014551
Fax:03413014552
E-Mail:guido.zacharias@vlh.de
Anschrift:Zschortauer Str. 76, 04129 Leipzig
Telefon:03419106852
Fax:03412337595
E-Mail:annett.onasch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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