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Lohnsteuerhilfe Doberschau-Gaußig (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Krohnenbergstr. 41, 01900 Bretnig-Hauswalde
Telefon:035952429122
E-Mail:kaete.richter@vlh.de
Anschrift:Rosenstr. 34, 02708 Großschweidnitz
Telefon:03585402004
Fax:03585402065
E-Mail:christian.schwarze@vlh.de
Anschrift:Mühlweg 14, 01920 Haselbachtal
Telefon:0357871037
E-Mail:kerstin.heinrich@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 11, 01900 Großröhrsdorf
Telefon:03595231693
Fax:03595231693
E-Mail:christine.herzog@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 62, 02727 Neugersdorf
Telefon:035867652252
Fax:035867652252
E-Mail:roman.becker@vlh.de
Anschrift:Konsumring 11, 01896 Pulsnitz
Telefon:03595571963
E-Mail:simone.schmidt_km@vlh.de
Anschrift:Am Sportplatz 4, 02894 Reichenbach
Telefon:03582888469
Fax:03582888479
E-Mail:ralf-peter.wuenschmann@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 33, 02739 Kottmar
Telefon:03586789311
Fax:03586789311
E-Mail:anita.schonert@vlh.de
Anschrift:An den Eichwiesen 3, 01477 Arnsdorf
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Löbauer Str. 41, 02747 Strahwalde
Telefon:0358732582
E-Mail:ingrid.schuck@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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