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Lohnsteuerhilfe Laußnitz (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wasastr. 50, 01445 Radebeul
Telefon:035183392114
E-Mail:kathleen.ramin@vlh.de
Anschrift:Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden
Telefon:03518996981
Fax:03512168189
E-Mail:ulrike.luxig@vlh.de
Anschrift:Mildred-Scheel-Str. 2, 01307 Dresden
Telefon:03513161683
E-Mail:kerstin.werner@vlh.de
Anschrift:Skäßchen Alte Hauptstr. 25, 01561 Großenhain
Telefon:03522310389
Fax:03522527375
E-Mail:rosel.tenner@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 2, 01945 Ruhland
Telefon:035752509020
Fax:03575215907
E-Mail:ulrike.wiegand@vlh.de
Anschrift:Ledenweg 3, 01445 Radebeul
Telefon:03518956165
Fax:03518956166
E-Mail:schneider.helga@vlh.de
Anschrift:Am Sägewerk 5, 01328 Dresden
Telefon:035126308866
Fax:03512678927
E-Mail:claudia.leubert@vlh.de
Anschrift:Straße des Friedens 7 c, 01328 Dresden
Telefon:03512666254
Fax:03514706671
E-Mail:gabriele.kneschk@vlh.de
Anschrift:Bertolt-Brecht-Allee 24, 01309 Dresden
Telefon:01736148715
E-Mail:andreas.lehmann@vlh.de
Anschrift:Lingnerallee 3, 01069 Dresden
Telefon:03514859829
E-Mail:susanne.jaekel@vlh.de
21 - 30 von 90
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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