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Lohnsteuerhilfe Crottendorf (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Harthweg 235, 09117 Chemnitz
Telefon:0371854096
E-Mail:kristina.nollau@vlh.de
Anschrift:Augustusburger Str. 183, 09127 Chemnitz
Telefon:03714029296
Fax:032221140207
E-Mail:joachim.otto@vlh.de
Anschrift:Falkenweg 12, 08066 Zwickau
Telefon:0375473820
Fax:0375473820
E-Mail:angelika.schwabe@vlh.de
Anschrift:Erich-Mühsam-Str. 32, 08062 Zwickau
Telefon:0375787685
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 60, 09557 Flöha
Telefon:037265374
Fax:03726784160
E-Mail:evelyn.rauch@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 3/5, 09557 Flöha
Telefon:037266333
E-Mail:ilona.riedel@vlh.de
Anschrift:Augustusburger Str. 70, 09557 Flöha
Telefon:037267892850
Fax:037267892849
E-Mail:monika.endruschat@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Braun-Str. 104, 08060 Zwickau
Telefon:0375579107
E-Mail:elke.pilniok@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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