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Lohnsteuerhilfe Niederdorf

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Klaffenbacher Str. 66, 09221 Neukirchen
Telefon:0372131055
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 36, 09221 Neukirchen
Telefon:03712608550
Fax:03712608550
E-Mail:wolfgang.drechsler@vlh.de
Anschrift:Uhlichs Weg 3b, 09224 Chemnitz
Telefon:03718000705
E-Mail:ines.manthey@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Am Harthwald 78, 09123 Chemnitz
Telefon:0371242561
Fax:037126207437
E-Mail:wilfried.kiehn@vlh.de
Anschrift:Sportplatzweg 4, 09350 Heinrichsort
Telefon:03720464823
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Elsternwinkel 4, 09125 Chemnitz
Telefon:03715212066
Fax:03715202339
E-Mail:stephan.grossmann@vlh.de
Anschrift:Kaufmannstr. 19, 09117 Chemnitz
Telefon:03714505788
E-Mail:doreen.ahner@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 3, 09350 Lichtenstein
Telefon:03720495878
Fax:03720495753
E-Mail:anna-maria.nobis@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Niederdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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