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Stadtkassen in Weißwasser - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz, 02943 Weißwasser/Oberlausitz
Telefon:035762650
Fax:03576265102
E-Mail:kasse@weisswasser.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kassenverwaltung Boxberg/Oberlausitz
11.68 km von Weißwasser
Anschrift:Südstraße 4, 02943 Boxberg/Oberlausitz
Telefon:03577435431
Fax:03577435444
E-Mail:gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Weißwasser

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Kassenverwaltung Krauschwitz
5.48 km von Weißwasser
Anschrift:Geschwister-Scholl-Strasse 100, 02957 Krauschwitz
Telefon:03577152512
Fax:03577152517
E-Mail:post@gemeinde-krauschwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Bad Muskau
7.72 km von Weißwasser
Anschrift:Berliner Strasse 47, 02953 Bad Muskau
Telefon:03577156047
Fax:03577160331
E-Mail:stadtverwaltung@badmuskau.eu
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Schleife
8.2 km von Weißwasser
Anschrift:Friedensstraße 83, 02959 Schleife
Telefon:03577372930
Fax:03577372924
E-Mail:post@schleife-slepo.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Rietschen
15.48 km von Weißwasser
Anschrift:Forsthausweg 2, 02956 Rietschen
Telefon:03577242116
Fax:03577242127
E-Mail:post@rietschen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Amt Döbern-Land
16.93 km von Weißwasser
Anschrift:Schulweg 1, 03130 Hornow-Wadelsdorf
Telefon:035600368742
Fax:035600368718
E-Mail:d.moch@amt-doebern-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Weißwasser
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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