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Lohnsteuerhilfe Nerchau (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Mühlstr. 12, 04838 Eilenburg
Telefon:03423759755
Fax:03423759756
E-Mail:simone.dubiel@vlh.de
Anschrift:Oschatzer Str. 12d, 04720 Döbeln
Telefon:03431571761
Fax:03431729826
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Bornaerchaussee 37a, 04416 Markkleeberg
Telefon:034123064852
Fax:03414623681
E-Mail:mike.raila@vlh.de
Anschrift:Roßweiner Str. 30, 04720 Döbeln
Telefon:03431711342
Fax:03431710223
E-Mail:veronika.drescher@vlh.de
Anschrift:Am Weinberg 1a, 04552 Borna
Telefon:03433900878
Fax:03433900878
E-Mail:sabine.maeding@vlh.de
Anschrift:Dahlener Str. 22, 04861 Torgau
Telefon:03421906869
Fax:03421906869
E-Mail:andreas.schmidtke@vlh.de
Anschrift:Am Fischbach 8, 04654 Frohburg
Telefon:03434852576
E-Mail:ute.preis@vlh.de
Anschrift:Lochmühlenstr. 11a, 09648 Kriebstein
Telefon:03432768926
E-Mail:manja.neubert@vlh.de
Anschrift:Grüner Winkel 22, 09306 Erlau
Telefon:03727648500
Fax:037279799727
E-Mail:margita.martin@vlh.de
Anschrift:Taubestr. 15, 04347 Leipzig
Telefon:03413014551
Fax:03413014552
E-Mail:guido.zacharias@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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