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Lohnsteuerhilfe Liebschützberg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Str. 14, 04746 Hartha
Telefon:03432860500
Fax:03432860501
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 61, 04828 Bennewitz
Telefon:03425811007
Fax:03425851550
E-Mail:silvia.haufe@vlh.de
Anschrift:Straße des Friedens 11, 04741 Roßwein
Telefon:03432240657
Fax:03432240949
E-Mail:annerose.brueckner@vlh.de
Anschrift:Skäßchen Alte Hauptstr. 25, 01561 Großenhain
Telefon:03522310389
Fax:03522527375
E-Mail:rosel.tenner@vlh.de
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
Anschrift:Lochmühlenstr. 11a, 09648 Kriebstein
Telefon:03432768926
E-Mail:manja.neubert@vlh.de
Anschrift:Knappensteig 9, 01665 Klipphausen
Telefon:01636410225
E-Mail:anja.feder@vlh.de
Anschrift:Genossenschaftsstr. 15, 03253 Buchhain
Telefon:035327314
Fax:035327314
E-Mail:peter.uthmann@vlh.de
Anschrift:Friedersdorfer Str. 7, 03238 Rückersdorf
Telefon:035325239
Fax:035325239
E-Mail:heike.toepfer@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 01640 Coswig
Telefon:01734483193
E-Mail:barbara.hahnel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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