Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Altes Jagdschloss 1, 04779 Wermsdorf |
Telefon: | 03436481116 |
Fax: | 03436481131 |
E-Mail: | info@wermsdorf.de |
Anschrift: | Dr. Belianstraße 4, 04838 Eilenburg |
Telefon: | 0342370973102 |
Fax: | 03421758853110 |
E-Mail: | info@lra-nordsachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 4, 04774 Dahlen |
Telefon: | 03436181217 |
Fax: | 03436181230 |
E-Mail: | info@rathaus-dahlen.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 04758 Oschatz |
Telefon: | 03435970261 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | post@oschatz.org |
Anschrift: | Markt 1, 04769 Mügeln |
Telefon: | 03436241026 |
Fax: | 03436241046 |
E-Mail: | rathaus@stadtmuegeln.de |
Anschrift: | Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz |
Telefon: | 03436350412 |
Fax: | 03436350411 |
E-Mail: | gemeinde@cavertitz.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain |
Telefon: | 0342624880 |
Fax: | 03426248833 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Wermsdorf ist deutschlandweit durch das Schloss Hubertusburg bekannt, welches von August dem Starken im 18. Jahrhundert erbaut wurde. Die Gemeinde im Direktionsbezirk Leipzig liegt am Horstsee.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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