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Lohnsteuerhilfe Altenberg (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bautzener Str. 7f, 02692 Obergurig
Telefon:03591306366
Fax:03591306797
E-Mail:gabriele.adler-bartosch@vlh.de
Anschrift:Konsumring 11, 01896 Pulsnitz
Telefon:03595571963
E-Mail:simone.schmidt_km@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 29, 02692 Obergurig
Telefon:0359141644
Fax:03591304083
E-Mail:ursula.richter@vlh.de
Anschrift:Kirchplatz 4b, 01728 Bannewitz
Telefon:03514012496
Fax:03514012496
E-Mail:cornelia.frenzel@vlh.de
Anschrift:Andreas-Schubert-Str. 13, 01069 Dresden
Telefon:03514724102
Fax:03514724144
E-Mail:werner-peter.kroenert@vlh.de
Anschrift:Lingnerallee 3, 01069 Dresden
Telefon:03514859829
E-Mail:susanne.jaekel@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 5, 01773 Altenberg
Telefon:03505632094
Fax:03505632058
E-Mail:birgit.pauli@vlh.de
Anschrift:Wiener Platz 6, 01069 Dresden
Telefon:03514706670
Fax:03514706671
E-Mail:madlen.kummer@vllh.de
Anschrift:Hauptstr. 62, 02727 Neugersdorf
Telefon:035867652252
Fax:035867652252
E-Mail:roman.becker@vlh.de
Anschrift:Wallstr. 21, 01067 Dresden
Telefon:03512672903
E-Mail:brigitte.seidel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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