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Lohnsteuerhilfe Altenberg (Seite 7)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Crostaer Str. 16, 02694 Großdubrau
Telefon:03593466683
Fax:03593466684
E-Mail:marlies.krahl@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 6, 01471 Radeburg
Telefon:03520891960
E-Mail:sven.gerisch@vlh.de
Anschrift:Unter den Linden 10, 01561 Tauscha
Telefon:03524018544
E-Mail:rita.pohle@vlh.de
Anschrift:Hinter den Höfen 8, 01936 Schwepnitz
Telefon:03579773387
E-Mail:simone.schmidt@vlh.de
Anschrift:Elsterwerdaer Str. 10, 01990 Kleinkmehlen
Telefon:03575550298
Fax:03575555470
E-Mail:ingetraud.hahn@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 19, 01945 Frauendorf
Telefon:03575555950
E-Mail:heidrun.muschter@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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