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Lohnsteuerhilfe Glashütte

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schmiedeberger Str. 10, 01768 Glashütte
Telefon:03504612843
E-Mail:ulrike.hegewald@vlh.de
Anschrift:An der Niedermühle 7, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03504618714
E-Mail:petra.preusscher@vlh.de
Anschrift:Schlossberg 20, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03505225244
Fax:03505229245
E-Mail:erika.schroeter@vlh.de
Anschrift:Herrengasse 19, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03504615855
Fax:03504610916
E-Mail:petra.preusscher@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 5, 01773 Altenberg
Telefon:03505632094
Fax:03505632058
E-Mail:birgit.pauli@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 16a, 01778 Geising
Telefon:03505428165
Fax:03505425873
E-Mail:cathleen.wennekamp@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 5, 01731 Kreischa
Telefon:035206394959
Fax:035206394950
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
Anschrift:Gersdorf 10a, 01819 Bahretal
Telefon:03502369232
Fax:03502360038
E-Mail:kerstin.gleibs@vlh.de
Anschrift:Ringstr. 1, 01734 Rabenau
Telefon:01723532561
E-Mail:olaf.schneider@vlh.de
Anschrift:Gartenweg 5, 01728 Goppeln
Telefon:03512882320
Fax:03512812324
E-Mail:bettina.boettcher@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Glashütte? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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