Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413000 |
Fax: | 037413004000 |
E-Mail: | landratsamt@vogtlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bernsgrüner Straße 18, 08539 Rosenbach |
Telefon: | 03743186922 |
Fax: | 03743186929 |
E-Mail: | bauamt@rosenbach.de |
Anschrift: | Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl |
Telefon: | 03743974022 |
Fax: | 03743974028 |
E-Mail: | gemeinde@poehl.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff |
Telefon: | 03743260360 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Unterer Graben 1, 08523 Plauen |
Telefon: | 037412911640 |
Fax: | 0374129131640 |
E-Mail: | poststelle@plauen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 07985 Elsterberg |
Telefon: | 03662188143 |
Fax: | 03662188111 |
E-Mail: | zimmermann-stadtverwaltung@elsterberg.de |
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Anno 1282 hatte Syrau seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde grenzt an die bekannte Stadt Plauen. Die wohl bekannteste Syrauer Sehenswürdigkeit stellt die Drachenhöhle dar – diese gilt als einzig...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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