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Anschrift: | Altmarkt 41, 09337 Hohenstein-Ernstthal |
Telefon: | 03723402200 |
Fax: | 03723402109 |
E-Mail: | kaemmerei@hohenstein-ernstthal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz |
Telefon: | 0372340517 |
Fax: | 0372340534 |
E-Mail: | stadtverwaltung@oberlungwitz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf |
Telefon: | 03720391930 |
Fax: | 03720391911 |
E-Mail: | kaemmerei@gemeinde-gersdorf.de |
Anschrift: | Rathausstraße 40, 09337 Callenberg |
Telefon: | 037236999630 |
Fax: | 037236999666 |
E-Mail: | mueller@callenberg.de |
Anschrift: | Rödlitzer Straße 84, 09394 Hohndorf |
Telefon: | 037298302812 |
Fax: | 037298302829 |
E-Mail: | info@hohndorf.com |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau |
Telefon: | 0372955221 |
Fax: | 0372955219 |
E-Mail: | info@stv.lugau.de |
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Hohenstein-Ernstthal ist sehr bekannt als Geburtsort des Schriftstellers Karl May und durch den Sachsenring. Die Stadt entstand im 15. Jahrhundert nach Silberfunden als Bergbaustadt und bietet seinen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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