Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burweg 19, 25876 Schwabstedt |
Telefon: | 048849094596 |
E-Mail: | sabine.habel-pokrzywinski@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 55, 24869 Dörpstedt |
Telefon: | 04627189976 |
E-Mail: | inka.gottburg-heuer@vlh.de |
Anschrift: | Bollingstedter Str. 12d, 24852 Langstedt |
Telefon: | 046099549420 |
E-Mail: | doris.berndsen@vlh.de |
Anschrift: | Schulweg 1, 24855 Gammellund |
Telefon: | 046257523 |
E-Mail: | heide.kuemmel@vlh.de |
Anschrift: | Holunderring 8, 25899 Niebüll |
Telefon: | 046619569109 |
E-Mail: | petra.guby@lhv-fl.de |
Anschrift: | Trögelsbyer Weg 156, 24943 Flensburg |
Telefon: | 0461312624 |
E-Mail: | tanja.barkat@vlh.de |
Anschrift: | Heistedter Str. 4, 25746 Heide |
Telefon: | 04812122882 |
Fax: | 04812122883 |
E-Mail: | christel.suhr@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 42, 25785 Nordhastedt |
Telefon: | 048041864499 |
E-Mail: | anja.johannsen@vlh.de |
Anschrift: | Marschring 12, 25557 Bendorf |
Telefon: | 04872959753 |
E-Mail: | doerte.pitzke@vlh.de |
Olderup ist ca. 8 km nördlich der Stadt Husum gelegen. Die im Kern mittelalterliche Kirche zu Olderup und das ehemalige Schulhaus von 1712 sind besonders sehenswert.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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