Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 4-5, 23774 Heiligenhafen |
Telefon: | 04362906858 |
Fax: | 043626748 |
E-Mail: | info@heiligenhafen.de |
Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495127 |
Fax: | 04525495100 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 23715 Bosau |
Telefon: | 04522747135 |
Fax: | 04522747133 |
E-Mail: | info@amt-gps.de |
Anschrift: | Bäderstr. 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 04504803210 |
Fax: | 04504803111 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Markt 15, 23611 Bad Schwartau |
Telefon: | 045120002061 |
Fax: | 045120002020 |
E-Mail: | stadtverwwaltung@bad-schwartau.de |
Anschrift: | Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf |
Telefon: | 045149010 |
Fax: | 04514901198 |
E-Mail: | info@stockelsdorf.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 23769 Fehmarn |
Telefon: | 04371506631 |
Fax: | 04371506647 |
E-Mail: | info@stadtfehmarn.de |
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Der Landkreis Ostholstein befindet sich Nordosten des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Zu ihm gehören die Ämter Lensahn, Oldenburg-Land sowie Ostholstein-Mitte. Als amtsfreie Gemeinden sind Ahrensbök, Bad...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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