Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hamburger Straße 28, 23816 Leezen |
Telefon: | 045529977312 |
Fax: | 04552997799 |
E-Mail: | info@amt-leezen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0455199080 |
Fax: | 04551990813 |
E-Mail: | info@amt-trave-land.de |
Anschrift: | Markt 3, 23812 Wahlstedt |
Telefon: | 04554701152 |
Fax: | 04554701108 |
E-Mail: | info@wahlstedt.de |
Anschrift: | Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 045519640 |
Fax: | 04551964111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Segeberger Str. 41, 23845 Itzstedt |
Telefon: | 04535509147 |
Fax: | 04535509153 |
E-Mail: | info@amt-itzstedt.de |
Anschrift: | Markt 5, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 04531504240 |
Fax: | 04531504900 |
E-Mail: | info@badoldesloe.de |
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Kükels fand 1305 erstmals urkundliche Erwähnung. Die Gemeinde befindet sich in der Nähe von Bad Segeberg. Der Mözener See bietet seinen Besuchern vielfältige Erholungsmöglichkeiten.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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