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Kämmereien im Landkreis Eichsfeld - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Steingraben 49, 37318 Hohengandern
Telefon:03608162232
Fax:036081622932
E-Mail:info@vghr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 13-17:30 Uhr
(0)
Kämmerei Am Ohmberg
20.75 km von Eichsfeld
Anschrift:Fleckenstr. 49, 37345 Am Ohmberg
Telefon:036077939020
Fax:036077939029
E-Mail:poststelle@lg-am-ohmberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-13 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Kämmerei Sonnenstein
22.9 km von Eichsfeld
Anschrift:Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein
Telefon:03607283117
Fax:03607280132
E-Mail:henkel@gemeinde-sonnenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr
11 - 13 von 13
Weitere Behörden in der Nähe von Eichsfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen
Telefon:03606550035
Fax:03606550013
E-Mail:poststelle@vg-leinetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(0)
Kämmerei Leinefelde-Worbis
6.59 km von Eichsfeld
Anschrift:Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon:03605200220
Fax:03605200199
E-Mail:info@leinefelde-worbis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Dingelstädt
Telefon:03607534200
Fax:03607562777
E-Mail:info@dingelstaedt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kämmerei Heilbad Heiligenstadt
7.47 km von Eichsfeld
Anschrift:Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:03606677201
Fax:03606677900
E-Mail:s.wetzig@heilbad-heiligenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-15 Uhr
Anschrift:Neue Straße 16, 37359 Küllstedt
Telefon:03607568315
Fax:03607568340
E-Mail:info@westerwald-obereichsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Kämmerei Eichsfeld
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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