Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steingraben 49, 37318 Hohengandern |
Telefon: | 03608162232 |
Fax: | 036081622932 |
E-Mail: | info@vghr.de |
Anschrift: | Fleckenstr. 49, 37345 Am Ohmberg |
Telefon: | 036077939020 |
Fax: | 036077939029 |
E-Mail: | poststelle@lg-am-ohmberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein |
Telefon: | 03607283117 |
Fax: | 03607280132 |
E-Mail: | henkel@gemeinde-sonnenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen |
Telefon: | 03606550035 |
Fax: | 03606550013 |
E-Mail: | poststelle@vg-leinetal.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis |
Telefon: | 03605200220 |
Fax: | 03605200199 |
E-Mail: | info@leinefelde-worbis.de |
Anschrift: | Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Dingelstädt |
Telefon: | 03607534200 |
Fax: | 03607562777 |
E-Mail: | info@dingelstaedt.de |
Anschrift: | Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 03606677201 |
Fax: | 03606677900 |
E-Mail: | s.wetzig@heilbad-heiligenstadt.de |
Anschrift: | Neue Straße 16, 37359 Küllstedt |
Telefon: | 03607568315 |
Fax: | 03607568340 |
E-Mail: | info@westerwald-obereichsfeld.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Im äußersten Nordwesten des Bundeslandes Thüringen ist der Landkreis Eichsfeld gelegen. Dieser gliedert sich zunächst in die Einheitsgemeinden Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis. Des Weiterem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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