Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf |
Telefon: | 03662552015 |
Fax: | 03662552023 |
E-Mail: | krause@langenwetzendorf.de |
Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876450 |
Fax: | 0366187677401 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienstraße 2, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661703542 |
Fax: | 03661703502 |
E-Mail: | sv@greiz.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 07985 Elsterberg |
Telefon: | 03662188143 |
Fax: | 03662188111 |
E-Mail: | zimmermann-stadtverwaltung@elsterberg.de |
Anschrift: | Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes |
Telefon: | 03662848300 |
Fax: | 03662897395 |
E-Mail: | poststelle@zeulenroda-triebes.de |
Anschrift: | Am Markt 2, 07980 Berga/Elster |
Telefon: | 03662360726 |
Fax: | 03662360777 |
E-Mail: | bauamt@stadtbw.de |
Anschrift: | Markt 12, 08491 Netzschkau |
Telefon: | 03765390140 |
Fax: | 0376534188 |
E-Mail: | info@netzschkau.de |
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Langenwetzendorf liegt entlang der Leuba im Thüringer Schiefergebirge im Landkreis Greiz. Eine erste urkundliche Erwähnung ist auf das Jahr 1268 datiert. Die nächst größere Stadt ist Greiz. Die Region...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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