Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen |
Telefon: | 0362006240 |
Fax: | 03620062444 |
E-Mail: | info@vg-riechheimer-berg.de |
Anschrift: | Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628738450 |
Fax: | 03628738477 |
E-Mail: | landratsamt@ilm-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alexanderstr. 7, 99448 Kranichfeld |
Telefon: | 03645034561 |
Fax: | 03645034515 |
E-Mail: | info@vg-kranichfeld.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm |
Telefon: | 03629668823 |
Fax: | 03629668812 |
E-Mail: | poststelle@stadtilm.de |
Anschrift: | Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg |
Telefon: | 03628911230 |
Fax: | 03628911211 |
E-Mail: | info@amt-wachsenburg.de |
Anschrift: | Am Markt 10, 99438 Bad Berka |
Telefon: | 03645855138 |
Fax: | 03645855155 |
E-Mail: | bauamt@bad-berka.de |
Anschrift: | Am Plan 2, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628745820 |
Fax: | 03628745800 |
E-Mail: | bauamt@stadtverwaltung.arnstadt.de |
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Die 1968 aus den beiden Ortschaften Osthausen und Wülfershausen gebildete Einheitsgemeinde liegt im Landkreis Ilm in Thüringen. Die erste schriftliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1268. Erwähnenswert ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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