Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen |
Telefon: | 0362006240 |
Fax: | 03620062444 |
E-Mail: | info@vg-riechheimer-berg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld |
Telefon: | 0364503450 |
Fax: | 03645034515 |
E-Mail: | info@vg-kranichfeld.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm |
Telefon: | 03629668819 |
Fax: | 03629668812 |
E-Mail: | harnack@stadtilm.de |
Anschrift: | Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg |
Telefon: | 03628911210 |
Fax: | 03628911211 |
E-Mail: | info@amt-wachsenburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 036287450 |
Fax: | 03628745800 |
E-Mail: | rathaus@arnstadt.de |
Anschrift: | Friedhofstraße 4, 99438 Bad Berka |
Telefon: | 036458550 |
Fax: | 03645855155 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-berka.de |
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Die 1968 aus den beiden Ortschaften Osthausen und Wülfershausen gebildete Einheitsgemeinde liegt im Landkreis Ilm in Thüringen. Die erste schriftliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1268. Erwähnenswert ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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