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Lohnsteuerhilfe Nausitz (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Löbdergraben 29, 07743 Jena
Telefon:036413096169
Fax:036413096143
E-Mail:dieter.tonndorf@vlh.de
Anschrift:Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena
Telefon:015141647482
E-Mail:matthias.paar@vlh.de
Anschrift:Kreisstr. 8, 06449 Aschersleben
Telefon:03473805502
E-Mail:martina.schwalm@vlh.de
Anschrift:Florian-Geyer-Str. 10, 99192 Ingersleben
Telefon:03620280841
E-Mail:katrin.axthelm@vlh.de
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Str. 4, 07747 Jena
Telefon:03641371008
E-Mail:brunhilde.bauer@vlh.de
Anschrift:Roßtrappenstr. 13, 06502 Thale
Telefon:0394766880
Fax:0394791917
E-Mail:volkmar.kohlrusch@vlh.de
Anschrift:Maxim-Gorki-Str. 2, 06484 Quedlinburg
Telefon:039465285758
E-Mail:brigitte.bieda@vlh.de
Anschrift:Kirchweg 11, 07751 Rothenstein
Telefon:03642453858
E-Mail:kerstin.glaesser@vlh.de
Anschrift:Weststr. 20, 39439 Güsten
Telefon:03926260510
Fax:03926260510
E-Mail:eveline.mueller@vlh.de
Anschrift:Hans-Hildebrandt-Str. 5, 99869 Drei Gleichen
Telefon:03620282343
Fax:03620282344
E-Mail:dieter.honauer@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Nausitz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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