Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla |
Telefon: | 03642459161 |
Fax: | 03642459150 |
E-Mail: | bauamt@vg-suedliches-saaletal.de |
Anschrift: | Markt 10, 07764 Kahla |
Telefon: | 03642477601 |
Fax: | 03642477104 |
E-Mail: | bauamt@kahla.de |
Anschrift: | Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170385 |
Fax: | 03669170748 |
E-Mail: | bv@lrashk.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pfarrwinkel 10, 07646 Tröbnitz |
Telefon: | 03642864817 |
Fax: | 03642864848 |
E-Mail: | bauamt@huegelland-taeler.de |
Anschrift: | Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674267060 |
Fax: | 03674267077 |
E-Mail: | sekretariat@uhlstaedt-kirchhasel.de |
Anschrift: | Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg |
Telefon: | 03647439428 |
Fax: | 03647439494 |
E-Mail: | info@vg-oppurg.de |
Anschrift: | Straße des Friedens 17, 07646 Stadtroda |
Telefon: | 03642844135 |
E-Mail: | info@stadtroda.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 1 , 07381 Pößneck |
Telefon: | 036475000 |
Fax: | 03647500100 |
E-Mail: | info@poessneck.de |
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Am Fuße der Leuchtenburg liegt die Kleinstadt Kahla im Landkreis Saale-Holzland im Freistaat Thüringen. Eine erste urkundliche Erwähnung ist für das Jahr 876 nachgewiesen. In den Jahren 1283 und 1333...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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